Stand: April 2025
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen CODLAB, vertreten durch Francesco Cucinotta, Bischof von Henle str.3, 93051 Regensburg (nachfolgend "CODLAB" genannt) und dem Kunden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern.
2.1 Gegenstand der Tätigkeit von CODLAB ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Beratung und Softwareentwicklung, insbesondere:
2.2 Die Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen CODLAB und dem Kunden erbracht. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot von CODLAB und der Auftragsbestätigung.
2.3 CODLAB behält sich vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.1 Angebote von CODLAB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von CODLAB schriftlich (per E-Mail oder Brief) annimmt oder CODLAB den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt.
3.3 Mündliche Zusagen von CODLAB vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, CODLAB bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dies für die Erbringung der Leistungen durch CODLAB erforderlich ist.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
4.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vereinbarten Leistungen, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
5.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen von CODLAB sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
5.3 Bei umfangreichen Projekten ist CODLAB berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
5.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CODLAB ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.1 Von CODLAB genannte Fristen und Termine für die Fertigstellung von Leistungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Liefer- und Fertigstellungstermine verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener, von CODLAB nicht zu vertretender Hindernisse.
6.3 Wird eine von CODLAB geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Frist in angemessenem Umfang.
7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird CODLAB den Kunden zur Abnahme auffordern.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
7.3 Die Abnahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des Kunden. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen zwei Wochen nach Übergabe nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn der Kunde die Leistungen in Gebrauch nimmt.
8.1 CODLAB räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Leistungen für die vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecke zu nutzen.
8.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CODLAB.
8.3 CODLAB behält sich vor, auf die erstellten Leistungen in geeigneter Weise als Urheber hinzuweisen, es sei denn, der Kunde untersagt dies ausdrücklich.
9.1 CODLAB gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
9.2 Mängel der erbrachten Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat CODLAB das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Falls die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
10.1 CODLAB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von CODLAB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Für sonstige Schäden haftet CODLAB nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CODLAB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
10.4 Die Haftung von CODLAB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
11.1 CODLAB verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse über den Kunden vertraulich zu behandeln.
11.2 CODLAB ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags die vom Kunden übermittelten Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen. Weitergehende Informationen können der Datenschutzerklärung von CODLAB entnommen werden.
CODLAB ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen als Referenzprojekt zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
13.1 Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.